Glottertal gemeinsam gestalten: Was steckt hinter GEK und ISEK?
Die Gemeinde Glottertal erarbeitet derzeit zwei eng miteinander verzahnte Konzepte, mit denen die Weichen für die künftige Entwicklung des Ortes gestellt werden: das Gemeindeentwicklungskonzept „Strategie Glottertal 2040“ (GEK) und das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für den Bereich „Talstraße – Rathausweg“ (ISEK). Beide werden von der STEG Stadtentwicklung GmbH begleitet. Parallel dazu läuft ein eigenständiger Beteiligungsprozess der Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg (SDB). Hier erklären wir kurz, worum es geht, warum wir das machen – und vor allem: wo Sie als Bürgerin oder Bürger mitreden können.
Warum jetzt ein Entwicklungskonzept?
Glottertal steht – wie viele Gemeinden – vor Fragen, die alle betreffen: Wie entwickeln sich Wohnen und Wohnungsmarkt? Wie gehen wir mit dem Klimawandel um? Was bedeutet der demografische Wandel für unsere Infrastruktur, unsere Vereine, unsere Nahversorgung? Wie gestalten wir Mobilität, Energiewende und Digitalisierung vor Ort?
Damit solche Themen nicht abstrakt bleiben, sondern zu konkreten Zielen und Maßnahmen für Glottertal werden, erarbeitet die Gemeinde gemeinsam mit der Bürgerschaft, dem Gemeinderat und der Verwaltung einen Handlungsleitfaden für die kommenden Jahre.
Ein weiterer, sehr konkreter Anlass: Die Gemeinde bereitet eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Bereich „Talstraße – Rathausweg“ vor und möchte dafür Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm des Landes Baden-Württemberg (Ausschreibung für das Programmjahr 2027) beantragen. Das Land verlangt für eine Förderzusage ausdrücklich zwei Grundlagen: ein gesamtörtliches Entwicklungskonzept und ein auf das Gebiet bezogenes integriertes Konzept. Beide Bausteine entstehen deshalb parallel und ineinandergreifend.
Warum ist eine frühzeitige Antragstellung so wichtig?
Gerade in Zeiten knapper kommunaler Haushalte ist die Städtebauförderung eine der wenigen Möglichkeiten, große Vorhaben überhaupt finanzierbar zu machen – für die Gemeinde ebenso wie für private Eigentümerinnen und Eigentümer im Fördergebiet.
Für die Gemeinde bedeutet ein bewilligtes Sanierungsgebiet erhebliche Zuschüsse von Land und Bund zu Kosten, die Glottertal aus eigener Kraft derzeit kaum stemmen könnte – etwa für die Aufwertung von Straßen und Plätzen, die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, Barrierefreiheit, die Sicherung der Nahversorgung oder Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung (z. B. mehr Grün, bessere Versickerung).
Für private Eigentümerinnen und Eigentümer im Fördergebiet lohnt sich ein förmlich beschlossenes Sanierungsgebiet ebenfalls unmittelbar: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu Modernisierungs- und Instandsetzungskosten erhalten (z. B. für energetische Sanierung, Fassaden, Barrierefreiheit) und von steuerlichen Sonderabschreibungen für solche Maßnahmen profitieren – eine Möglichkeit, die außerhalb eines förmlichen Sanierungsgebiets so nicht besteht.
Und der Zeitfaktor zählt: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen laufen über einen Bewilligungszeitraum von in der Regel acht Jahren. Je früher der Förderantrag gestellt und bewilligt wird, desto früher können die ersten konkreten Projekte für Glottertal und seine Bürgerinnen und Bürger tatsächlich umgesetzt werden. Deshalb ist unser klares Ziel, den Antrag bereits zum nächstmöglichen Termin – 2. November 2026 – zu stellen, statt ein weiteres Jahr bis zur Ausschreibung 2027/2028 zu warten. Diese Umsetzungsorientierung ist der eigentliche Zweck des gesamten Prozesses: Am Ende sollen keine Konzepte in der Schublade liegen, sondern reale Projekte für Glottertal auf den Weg gebracht werden – so früh wie möglich.
Die zwei Bausteine im Überblick
GEK – „Strategie Glottertal 2040“ (gesamtörtlich)
Das GEK betrachtet die gesamte Gemeinde mit ihren vier Ortsteilen Föhrental, Oberglottertal, Ohrensbach und Unterglottertal. Es bündelt Themen wie Wohnen, Wirtschaft und Handel, Bildung und Betreuung, Mobilität, Orts- und Landschaftsbild, Siedlungsentwicklung, Klimaschutz, Kultur, Finanzen, Image und Tourismus zu gemeinsamen Leitlinien und Zielen für Glottertal.
ISEK – „Talstraße – Rathausweg“ (gebietsbezogen)
Das ISEK schaut gezielt auf einen Untersuchungsbereich im Ortskern von Glottertal – den Arbeitstitel trägt er nach den Straßen „Talstraße“ und „Rathausweg“. Hier werden städtebauliche Missstände und Potenziale genau analysiert – etwa Bausubstanz, Nutzungen, Erschließung, Eigentumsverhältnisse, Denkmalschutz – und daraus konkrete Sanierungsziele sowie ein Maßnahmen- und Kostenkonzept entwickelt. Das ISEK ist die fachliche Grundlage für den Förderantrag beim Land.
Beide Konzepte legen außerdem dar, wie Klimaschutz und Klimaanpassung – etwa durch mehr Grün, bessere Versickerung oder energetische Erneuerung – konkret vor Ort umgesetzt werden können.
Steht das Untersuchungsgebiet für das ISEK schon fest?
Mit der Angebotserstellung für das ISEK liegt ein erster städtebaulich begründeter Abgrenzungsvorschlag vor. Das ist kein Zufall und keine politische Vorfestlegung, sondern folgt fachlichen Kriterien: In Gemeinden dieser Größenordnung liegt das spätere Fördergebiet in aller Regel im Hauptort bzw. Ortskern, nicht in den Teilorten. Zudem setzt ein erfolgreicher Förderantrag nachweisbare städtebauliche Mängel und Missstände an kommunalen und privaten Gebäuden voraus – auch das lenkt den Blick auf den zentralen Bereich.
Wichtig zu wissen: Diese Abgrenzung ist ein Arbeitsstand, kein Beschluss, und sie wird sich an mehreren Stellen noch ändern:
- Während der laufenden ISEK-Bearbeitung – in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung.
- Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) – hier fließt die dort gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB direkt in die Abgrenzung ein.
- Bei der Sanierungssatzung, die der Gemeinderat am Ende beschließt – das ist der eigentliche verbindliche Schritt zur Gebietsfestlegung.
- Sogar danach noch, in der Durchführungsphase – etwa durch eine spätere Gebietserweiterung per Gemeinderatsbeschluss.
Der heute genannte Zuschnitt ist also ausdrücklich ein Ausgangspunkt für die weitere fachliche und politische Arbeit – nicht das Ergebnis.
Wie geht es weiter?
Nach dem Auftakt- und Abstimmungsgespräch mit der Verwaltung, der öffentlichen Auftaktveranstaltung mit Bürgerbeteiligung und einer Analysephase, in der die Grundlagen zusammengetragen und ausgewertet wurden, hat der Gemeinderat am 14. und 15. Juli 2026 in einer Klausurtagung die bisherigen Ergebnisse bewertet, priorisiert und weiterentwickelt. Auf dieser Basis werden STEG und Verwaltung nun die „Strategie Glottertal 2040“ sowie den ISEK-Bericht fertig ausarbeiten. Der Förderantrag für das ISEK-Gebiet muss bis zum 2. November 2026 beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht werden – idealerweise mit einem bereits vom Gemeinderat beschlossenen GEK im Rücken. Wie genau der Weg dorthin aussieht und wo Sie sich noch einbringen können, erläutern wir weiter unten im Detail.
Und danach? Wird der Antrag bewilligt, ist das noch nicht das Ende der Beteiligung, sondern eher der Auftakt zum nächsten, formaleren Kapitel: Für das Gebiet „Talstraße – Rathausweg“ beginnen dann die sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB). Damit startet die förmliche, gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung – hier werden Betroffene und Bürgerschaft noch einmal gezielt zu den konkreten städtebaulichen Missständen und möglichen Sanierungsmaßnahmen im Gebiet befragt und eingebunden, bevor über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets entschieden wird. Das ist bereits jetzt ein wichtiger Termin, den Sie im Blick behalten sollten – wir informieren rechtzeitig, sobald es so weit ist.
Auch das GEK ist mit seiner Verabschiedung nicht „fertig“: Als lebendiger Handlungsleitfaden wird die „Strategie Glottertal 2040“ regelmäßig fortgeschrieben und an neue Entwicklungen angepasst – die ersten drei Bürgerwerkstätten dazu sind bereits für Januar bis März 2027 vorgesehen (siehe Zeitplan weiter unten). Auch bei diesen Fortschreibungen ist die Bürgerschaft wieder gefragt – Ihre Perspektive fließt also nicht nur jetzt, sondern auch bei künftigen Überarbeitungen erneut mit ein.
Wo können Sie sich beteiligen?
Aktuell laufen zwei Beteiligungsprozesse parallel – mit unterschiedlichem Träger und unterschiedlichem Ziel. Damit das nicht durcheinandergerät, trennen wir die beiden hier bewusst.
1. Beteiligung im GEK- und ISEK-Prozess (STEG)
Hier geht es um die inhaltliche Mitgestaltung der „Strategie Glottertal 2040“ und des ISEK für „Talstraße – Rathausweg“ selbst – also um die konkreten Ziele und Maßnahmen für Glottertal. Folgende Formate sind bzw. waren vorgesehen:
| Wann | Was ist passiert / passiert |
| 5. Februar 2026 | Auftaktveranstaltung „Strategie Glottertal 2040" mit Bürgerbeteiligung in der Eichberghalle: Mit rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stieß der Startschuss für das Gemeindeentwicklungskonzept auf großes Interesse. Ziele und Arbeitsprozess wurden vorgestellt, Ideen und Anregungen aus der Bürgerschaft wurden gesammelt (mehr auf der Gemeinde-Homepage). |
| 16. April 2026 | Öffentliche Gemeinderatssitzung: Bericht und Diskussion der Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligungsveranstaltun g vom 5. Februar. |
| 14./15. Juli 2026 | Klausurtagung des Gemeinderats: Die Ergebnisse der Bürgerveranstaltung sowie weitere Anregungen wurden bewertet, priorisiert und weiterentwickelt. |
| Aug./Sept. 2026 | Auf dieser Grundlage arbeiten STEG und Verwaltung das Entwicklungskonzept fertig aus. |
| Okt. 2026 | Öffentliche Vorstellung und Kommentierung des Entwurfs: Bevor der Gemeinderat die „Strategie Glottertal 2040“ final beschließt, wird der Konzeptentwurf öffentlich in der Eichberghalle vorgestellt. Sie haben die Möglichkeit, dazu Rückmeldung zu geben, bevor der Gemeinderat entscheidet. |
| Ende Okt. 2026 | Beschluss des Entwicklungskonzepts durch den Gemeinderat. |
| 2. November 2026 | Antragsstellung für ein Programm der Städtebauförderung. |
| Januar bis März 2027 | Drei Bürgerwerkstätten zur Fortschreibung des GEK – hier ist wieder direkte, dialogische Mitwirkung gefragt. |
| Frühjahr 2027 | Vorstellung der Ergebnisse im Gemeinderat inkl. Beschluss über Änderungen am Konzept. |
Jederzeit im Prozess: Ihre Ideen zur Ortsentwicklung: Sie müssen auf keine der oben genannten Termine warten. Sie können Ihre Ideen, Anregungen und Hinweise zur Entwicklung von Glottertal während des gesamten Erarbeitungsprozesses einbringen – wir nehmen sie gerne entgegen und lassen sie in die weiteren Arbeitsschritte einfließen.
Termine zu diesen Formaten werden rechtzeitig über die Homepage und die Gemeindeblätter bekannt gegeben.
2. Dialogische Themensammlung (Servicestelle Bürgerbeteiligung BW)
Unabhängig vom GEK- und ISEK-Prozess läuft während des gesamten oben genannten Zeitraums
ein zweiter, eigenständiger Prozess mit einem anderen Träger und einem anderen Ziel: Die
Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg (SDB) lädt Vereine, Verbände und weitere Interessengruppen aus Glottertal an einen „Runden Tisch“ ein.
Hier geht es nicht um die inhaltliche Bewertung von GEK oder ISEK, sondern darum, unabhängig davon eine
Übersicht über die relevanten Bedürfnisse und Themen vor Ort zu gewinnen. Ziel ist reines
Sammeln und Zuhören statt Diskussion oder Bewertung: Welche Themen gehören aus Sicht der verschiedenen Gruppen zum großen Thema „Beteiligung in Glottertal“ dazu? Aus den Wortmeldungen entsteht eine sogenannte
Themenlandkarte – eine grafische Übersicht, die sichtbar macht, wie vielschichtig das Thema ist und welche unterschiedlichen Perspektiven es gibt (mehr dazu bei der Servicestelle Bürgerbeteiligung unter
www.servicestelle-buergerbeteiligung.de).
Diese Themenlandkarte gibt dem Gemeinderat und der Verwaltung ein Gespür dafür, was bei künftigen Schritten mitgedacht werden muss und was den Menschen vor Ort besonders wichtig ist – unabhängig vom laufenden GEK/ISEK-Zeitplan und kann auch zu eigenen, zusätzlichen Beteiligungsschritten führen.
Kurz gesagt
Mit GEK und ISEK schafft sich Glottertal einen gemeinsam erarbeiteten Fahrplan für die kommenden Jahre – und zugleich die formale Grundlage, um Städtebaufördermittel für die Aufwertung von Talstraße und Rathausweg zu beantragen. Beides gelingt nur mit Ihnen: Ihre Ideen, Ihre Ortskenntnis und Ihre Rückmeldungen fließen direkt in die Ziele und Maßnahmen ein, die am Ende für Glottertal 2040 stehen. Und auch danach bleibt die Tür offen: Mit den Vorbereitenden Untersuchungen nach BauGB und den regelmäßigen Fortschreibungen des GEK gibt es immer wieder neue Gelegenheiten, sich einzubringen.
Bürgerveranstaltung zum GemeindeentwicklungskonzeptAm 05. Februar 2026 fiel in der Eichberghalle der Startschuss für unser Gemeindeentwicklungskonzept.Mit rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war die Auftaktveranstaltung hervorragend besucht.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Glottertäler Bürgerinnen und Bürgern für das große Interesse und die wertvollen Beiträge!
Hier können Sie die Präsentation der Auftakt-Veranstaltung am 05.02.2026 abrufen: