Bauleitplanung
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der kommunalen Entwicklung.
Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das BauGB enthält die gesetzlichen Grundlagen und regelt die Inhalte der Bauleitpläne, deren Ablaufverfahren sowie die Sicherung der Bauleitplanung.
Die 1. Stufe der Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan. Für Glottertal ist der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes St. Peter, Glottertal und St. Märgen gültig.
Die 2. Stufe ist der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), dieser wird von der Gemeinde erstellt.
Bebauungspläne - Bestand
Bebauungspläne - Verfahren
Flächennutzungsplan