Bauleitplanung
Die Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Steuerung der kommunalen Entwicklung.
Die Rechtsgrundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das BauGB enthält die gesetzlichen Grundlagen und regelt die Inhalte der Bauleitpläne, deren Ablaufverfahren sowie die Sicherung der Bauleitplanung.
Die 1. Stufe der Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan. Für Glottertal ist der Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes St. Peter, Glottertal und St. Märgen gültig.
Die 2. Stufe ist der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), dieser wird von der Gemeinde erstellt.
Bebauungspläne - Verfahren
Bekanntmachung - 2. Offenlage geänderter Entwurf Bebauungsplan "Areal Gschwandersäge"
Bekanntmachung - 1. Offenlage Bebauungsplan "Areal Gschwandersäge"
Bekanntmachung 2. Offenlage Bebauungsplan "Hausmatte-Altenvogtshof" 2025
Bekanntmachung Öffentliche Auslegung Bebauungsplan "Hausmatte-Altenvogtshof" 2025
Bekanntmachung Aufstellung Bebauungsplan "Hausmatte-Altenvogtshof" 2022
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Hausmatte-Altenvogtshof" 2020
Bebauungspläne - Bestand
Flächennutzungsplan