Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barriere · Freiheit in Leichter Sprache
Die Gemeinde Glottertal möchte für alle da sein.
Deshalb ist diese Web
· Seite barriere
· frei.
Jeder soll die Web
· Seite nutzen können.
Die Adresse der Web
· Seite ist https://www.gemeinde-glottertal.de/
Auch Nutzer mit Behinderungen wie
- blinde Menschen
- gehörlose Menschen
- Menschen, die nicht alle Finger bewegen können
sollen die Web
· Seite nutzen können.
Die Web
· Seite muss deshalb barriere
· frei sein.
Es gibt Regeln für barriere
· freie Web
· Seiten.
Diese Regeln wollen wir einhalten.
Die Erklärung zur Barriere
· Freiheit erklärt die Regeln.
Manche Regeln können wir noch nicht einhalten.
Es gibt noch Barrieren.
Die Barrieren erklären wir hier.
Was ist noch nicht barriere · frei?
Die Videos in Gebärden · Sprache fehlen noch.
Die Zahlen im Kontakt · Formular sind nicht barriere · frei
Im Kontakt
· Formular gibt es Zahlen.
Diese Zahlen heißen Sicherheits
· Code.
Der Sicherheits
· Code ist nicht barriere
· frei.
Das lässt sich leider nicht ändern.
Aber Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Oder Sie rufen uns an.
Die Dokumente auf der Web · Seite sind noch nicht alle barriere · frei.
Wann haben wir diese Erklärung gemacht?
Diese Erklärung gibt es seit dem 24.02.2021.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2022 überprüft.
Ein Problem melden
Sie suchen Informationen auf der Web
· Seite.
Sie finden diese Information nicht.
Das ist eine Barriere für Sie.
Diese Barriere steht nicht in der Erklärung.
Dann können Sie diese melden.
Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die E-Mail-Adresse ist
Oder Sie können das Kontakt
· Formular nutzen.
Sie müssen hier klicken:
zum Kontaktformular.
Sie können uns auch anrufen.
Unsere Telefonnummer ist 07684 9102-0
Wir haben 4 Wochen Zeit um Ihnen zu antworten.
Wir melden uns nicht in 4 Wochen.
Nach dieser Zeit können Sie sich an dieser Stelle beschweren.
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39 375
E-Mail:
Internet:
https://barrierefreiheit-bw.de/Die Stelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Stelle kontaktiert uns.
Und die Stelle gibt uns einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Wenn das nicht passiert kümmert sich die Schlichtungs
· Stelle um den Streit.
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
nichts für die Arbeit von der Stelle
nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle
Die Gemeinde Glottertal möchte für alle Interessenten und Nutzer da sein.
Auch das Online-Angebot soll für alle nutzbar sein.
Die Gemeinde Glottertal ist insbesondere bemüht, diese Website in Einklang mit den gültigen Gesetzen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetangebot www.gemeinde-glottertal.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Dieses Internetangebot wurde nach den aktuellen Richtlinien geprüft und überarbeitet. Wir arbeiten daran, die ausstehenden Punkte noch zu lösen. Folgende Inhalte sind nicht barrierefrei oder fehlen noch:
Ein Informationsvideo in Gebärdensprache fehlt im Moment
Das Captcha bei Kontaktformularen ist nicht ausreichend barrierefrei
Der Sicherheitscode ("Captcha") bei Kontaktformularen schützt unsere Formulare vor Spam-Attacken. Er ist daher ein wichtiger Bestandteil unseres Sicherheitskonzepts. Allerdings sind dadurch die Kontaktformulare für Menschen mit Handicap unter Umständen leider nicht ideal bedienbar, da ein wichtiger Bestandteil der Technik darin besteht, automatisierten Programmen den Zugriff auf den Sicherheitscode möglichst zu erschweren. Alternativ steht aber der Kontaktweg über E-Mail, Telefon, Fax oder postalisch zur Verfügung. Diese Technik ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Zum Download stehende Dokumente sind teilweise nicht oder nicht ausreichend barrierefrei
Auf unserer Seite finden Sie auch Dateien im PDF, Word und anderen Formaten. Diese Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Anmerkungen zum verwendeten Zeichensatz ISO-8859-1
Aus technischen Gründen steht die Website aktuell im Zeichensatz ISO-8859-1 zur Verfügung. Dies ist keine Einschränkung der Barrierefreiheit dieser Seite. Gleichwohl ist unser Ziel die Website mittelfristig auf den Universalzeichensatz UTF-8 umzustellen.
Sie haben weitere Fragen oder Anmerkungen? So können Sie uns erreichen
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie andere Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Glottertal
Talstraße 45
79286 Glottertal
Telefon: 07684 9102-0
Fax: 07684 9102-33
E-Mail:
Klicken Sie hier, um zu unserem Kontaktformular zu gelangenErstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.02.2021 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2022 überprüft.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die Gemeinde Glottertal unter den zuvor genannten Kontaktdaten wenden. Bitte schreiben Sie Ihre Rückmeldung möglichst ausführlich, damit wir Ihnen schnell helfen können. Wir sind natürlich bemüht unser Angebot immer besser zu machen und die Barrierefreiheit weiter zu verbessern.
Falls die Gemeinde Glottertal nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39 375
E-Mail:
Internet:
https://barrierefreiheit-bw.de/Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Wir weisen auch darauf hin, dass die Möglichkeit einer Verbandsklage gemäß des Verbandsklagerechts besteht. Details finden Sie im Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.