Die Verwaltungsgebühren betragen: | |
1. Für die Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals | 20,00 € |
2. Für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern | |
2.1 Für einen Einzelfall | 20,00 € |
3. Für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege | 100,00 € |
4. Für sonstige gewerbliche Tätigkeit | 10,00€ bis 200,00€ |
Es werden folgende Benutzungsgebühren erhoben: | |
1. Für die Bestattung | |
1.1 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren | 320,00 € |
1.2 von Personen unter 10 Jahren | 150,00 € |
1.3 von Tot-, Fehlgeburten und Kleinkindern bis zu 2 Jahren | 80,00 € |
1.4 ein Zuschlag zu 1.1 bis 1.3 für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je | 50,00% |
2. Für die Beisetzung von Aschen | |
2.1 regelmäßig | 160,00 € |
2.2 ein Zuschlag zu 2.1 für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von | 50,00% |
3. Für die Überlassung eines Reihengrabes | |
3.1 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren | 400,00 € |
3.2 für Personen unter 10 Jahren | 150,00 € |
4.Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes | |
4.1 neben der Einsegnungshalle | 390,00 € |
4.2 bei der Urnenwand | 540,00 € |
5. Urnenwandgrab | 840,00 € |
6. Für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten | |
6.1 für ein Wahlgrab, je Einzelgrabfläche | 550,00 € |
6.2 für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts | |
6.2.1 Für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 6.1 und 6.2. | |
6.2.2 Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. | |
6.2.3 Für die Verlängerung einer Ruhefrist in einem Reihengrabfeld gelten die Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 entsprechend. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Ziffer 3. | |
6.3 Ein Anspruch auf die Verlängerung eines Nutzungsrechtes (Ziffer 6.2.1 u. 6.2.2) oder einer Ruhefrist (6.2.3) besteht nicht. | |
7. Für die Herstellung der Zwischenwege und Randeinfassungen | |
7.1 für die Fälle der Ziffer 3.1, pro Einzelgrabfläche | 200,00 € |
7.2 für die Fälle der Ziffer 3.2, pro Einzelgrabfläche | 100,00 € |
7.3 für Urnengräber | 200,00 € |
7.4 für ein Doppelgrab | 300,00 € |
7.5 für ein Dreiergrab | 370,00 € |
8. Für sonstige Leistungen | |
8.1 für die Benutzung der Leichenhalle, je Leiche | 200,00 € |
8.2 für die Benutzung des Aufbewahrungsraumes | 120,00 € |
8.3 für die Benutzung der Kühleinrichtungen pro Tag ein Zuschlag von | 20,00 € |
8.4 für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen und für alle sonstigen Inanspruchnahmen des Friedhofpersonals je Hilfskraft und Stunde | 40,00 € |
8.5 Ein Zuschlag zu 8.4 in besonders erschwerten Fällen von je | 50,00% |
8.6 Beisetzung der von auswärts überführten Gebeine | nach Aufwand |