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Wappen der Gemeinde Glottertal
Gemeinde
Glottertal

Steuern und Gebühren in Glottertal

Hebesätze

Grundsteuer A 340 v.H.
Grundsteuer B 390 v.H.
Gewerbesteuer 360 v.H.

Abwasser (getrennte Abwassergebühr)

Für Schmutzwasserbeseitigung2,05 €/m³
Für Niederschlagswasserbeseitigung0,24 €/m²

Wasserversorgung

Die Verbrauchsgebühr beträgt je m³ netto
zzgl. MwSt.
2,45 €
Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je m² Nutzungsfläche netto
zzgl. MwSt.
4,62 €

Hundesteuer

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund132,00 €
Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde,
so beträgt der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund
264,00 €

Kurtaxe

Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag: 
1. In der Hauptsaison (01.05. bis 31.10.)1,70 €
2. In der Nebensaison (01.11. bis 30.04.)1,20 €
Das Bettengeld beträgt je Person und Aufenthaltstag0,15 €

Bestattungsgebührenordnung

Die Verwaltungsgebühren betragen: 
1. Für die Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals20,00 €
2. Für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 
2.1 Für einen Einzelfall20,00 €
3. Für die Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege100,00 €
4. Für sonstige gewerbliche Tätigkeit10,00€ bis 200,00€
Es werden folgende Benutzungsgebühren erhoben: 
1. Für die Bestattung 
1.1 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren320,00 €
1.2 von Personen unter 10 Jahren150,00 €
1.3 von Tot-, Fehlgeburten und Kleinkindern bis zu 2 Jahren80,00 €
1.4 ein Zuschlag zu 1.1 bis 1.3 für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je50,00%
2. Für die Beisetzung von Aschen 
2.1 regelmäßig160,00 €
2.2 ein Zuschlag zu 2.1 für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von50,00%
3. Für die Überlassung eines Reihengrabes 
3.1 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren400,00 €
3.2 für Personen unter 10 Jahren150,00 €
4.Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes 
4.1 neben der Einsegnungshalle390,00 €
4.2 bei der Urnenwand540,00 €
5. Urnenwandgrab840,00 €
6. Für die Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten 
6.1 für ein Wahlgrab, je Einzelgrabfläche550,00 €
6.2 für den erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts 
6.2.1 Für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 6.1 und 6.2. 
6.2.2 Für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. 
6.2.3 Für die Verlängerung einer Ruhefrist in einem Reihengrabfeld gelten die Ziffern 6.2.1 und 6.2.2 entsprechend. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Ziffer 3. 
6.3 Ein Anspruch auf die Verlängerung eines Nutzungsrechtes (Ziffer 6.2.1 u. 6.2.2) oder einer Ruhefrist (6.2.3) besteht nicht. 
7. Für die Herstellung der Zwischenwege und Randeinfassungen 
7.1 für die Fälle der Ziffer 3.1, pro Einzelgrabfläche200,00 €
7.2 für die Fälle der Ziffer 3.2, pro Einzelgrabfläche100,00 €
7.3 für Urnengräber200,00 €
7.4 für ein Doppelgrab300,00 €
7.5 für ein Dreiergrab370,00 €
8. Für sonstige Leistungen 
8.1 für die Benutzung der Leichenhalle, je Leiche200,00 €
8.2 für die Benutzung des Aufbewahrungsraumes120,00 €
8.3 für die Benutzung der Kühleinrichtungen pro Tag ein Zuschlag von20,00 €
8.4 für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen und für alle sonstigen Inanspruchnahmen des Friedhofpersonals je Hilfskraft und Stunde40,00 €
8.5 Ein Zuschlag zu 8.4 in besonders erschwerten Fällen von je50,00%
8.6 Beisetzung der von auswärts überführten Gebeinenach Aufwand