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Glottertal
Leistungen > Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden

Auszubildende zur Zwischenprüfung anmelden

Um bereits im Laufe der Ausbildung den Ausbildungsstand der Auszubildenden zu ermitteln, müssen diese in den meisten anerkannten Ausbildungsberufen eine Zwischenprüfung ablegen. Mit der Zwischenprüfung sollen eventuelle Wissenslücken deutlich werden, die in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden können.

Für Auszubildende ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Zwischenprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Frühjahrsprüfung findet zwischen Februar und April, die Herbstprüfung zwischen September und Oktober statt.

In Handwerksberufen müssen die  Auszubildenden eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen - je nach Ausbildungsberuf.

Tipp: In der jeweiligen Ausbildungsordnung können Sie sich über die Anzahl und den Zeitpunkt der vorgeschriebenen Zwischenprüfungen informieren.

Voraussetzungen

Zur Zwischenprüfung im Frühjahr werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April begonnen hat oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Oktober begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Zur Zwischenprüfung im Herbst werden Auszubildende eingeladen,

  • deren Ausbildung zwischen dem 1. Mai und dem 30. September begonnen hat (mit einer zweijährigen Regelausbildungszeit) oder
  • deren Ausbildung vor dem 1. Mai begonnen hat, die aber bisher noch nicht an der Zwischenprüfung teilgenommen haben.

Hinweis: In den Druck- und Medienberufen findet die Zwischenprüfung nur im Frühjahr statt.

Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen
Architektenkammer Baden-Württemberg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
> Architektenkammer Baden-Württemberg
Handwerkskammer Freiburg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Bismarckallee 6
79098 Freiburg
> Handwerkskammer Freiburg
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Bismarckallee 18-20
79098 Freiburg
Hausanschrift
Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg
Postfach

79008 Freiburg
> Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Villastraße 1
70190 Stuttgart
> Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
> Landesärztekammer Baden-Württemberg
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
> Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
> Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Notarkammer Baden-Württemberg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
> Notarkammer Baden-Württemberg
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Bertoldstraße 44
79098 Freiburg
> Rechtsanwaltskammer Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Postfach

79083 Freiburg i. Br.
Hausanschrift
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br.
> Regierungspräsidium Freiburg
Steuerberaterkammer Südbaden
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Hausanschrift
Wentzingerstrasse 19
79106 Freiburg
> Steuerberaterkammer Südbaden

Verfahrensablauf

Als Ausbildungsbetrieb werden Sie in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden bis zu einem bestimmten Tag zur Zwischenprüfung anzumelden.

Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Kammer eine Einladung zur Teilnahme an der Zwischenprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an die Auszubildenden weitergeben.

Hat der bzw. die Auszubildende die Zwischenprüfung bestanden, bekommt er bzw. sie das Ergebnis der Prüfung in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

Erforderliche Unterlagen

  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung

Hinweise

Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung müssen Sie die Auszubildenden freistellen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben.

Lebenslagen