Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
keine
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
keine
kein
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg