Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
Ihr Name hat sich geändert.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
keine
keine
keine
keine
keiner
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29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg