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Glottertal
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Hochwasserangepasstes Planen und Bauen

Liegt Ihr Grundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, schon bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die Schäden in größerem Umfang vermieden werden können.
Dies können Sie beispielsweise tun, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen beziehungsweise ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen.
Die Bauweise des Gebäudes und die Wahl der jeweiligen Baumaterialien haben hier entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Hochwasserschäden.
Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen speziell gesichert werden.

Vor Beginn der Planung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sollten Sie alle verfügbaren Informationen in Bezug auf die Überschwemmungsgefahr Ihres Grundstücks einholen. Dazu können Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes Baden-Württemberg nutzen.
Achten Sie auch auf die Überschwemmungsgefahr durch Starkregen.
Jeder Bauherr beziehungsweise jede Bauherrin ist bei einer möglichen Bedrohung durch Hochwasser gesetzlich verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.

Tipp: Um das wirtschaftliche Risiko zu mindern, kann auch der Abschluss einer Hochwasserversicherung beziehungsweise einer Elementarschadenversicherung sinnvoll sein.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

§ 65 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Überschwemmungsgebiete) (zu §§ 76 und 78 Wasserhaushaltsgesetz)

§5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Allgemeine Sorgfaltspflichten)

Freigabevermerk

28.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

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