Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile geförderte, privat finanzierte Rente. Riester-Verträge werden in Form von zertifizierten Banksparplänen, Fondssparplänen und Rentenversicherungen angeboten.
Seit 2008 kann die Riester-Förderung auch zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden ("Wohn-Riester"). Die Beiträge und Zulagen fließen dann auf einen entsprechend zertifizierten Riester-Bausparvertrag oder können bei einer laufenden Immobilienfinanzierung als Tilgungsraten verwendet werden. Eine Immobilie kann dadurch früher entschuldet werden. Soweit die vertragliche Gestaltung dies zulässt, ist es auch möglich, angespartes Kapital aus einem "klassischen" Riester-Vertrag auf einen "Wohn-Riester"-Vertrag zu übertragen und somit ebenfalls zur früheren Entschuldung einer Immobilie zu verwenden.
Wenn Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder zur Berufsgruppe der Beamten, Richter oder Soldaten gehören, können Sie einen Riester-Vertrag abschließen. Sie haben dann eine unmittelbare Berechtigung. Auch Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente sind unmittelbar berechtigt. Wer nicht unmittelbar berechtigt ist, darf ebenfalls riestern, wenn der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner zum unmittelbar berechtigten Personenkreis gehört und selbst Beiträge in einen Riester-Vertrag einzahlt ("Mittelbare Riester-Berechtigung").
Der Staat zahlt eine Grundzulage zuzüglich einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Seit 2008 beträgt die Höhe der Grundzulage 154 Euro, ab 2018 beträgt sie 175 Euro. Die Höhe der Kinderzulage beträgt für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene Kind 185 Euro, für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene Kind beträgt sie 300 Euro.
Berufseinsteigende, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen, erhalten eine Extraprämie in Höhe von einmalig 200 Euro.
Neben den Zulagen besteht ggf. noch die Möglichkeit einer zusätzlichen steuerlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug. Dies gilt auch dann, wenn die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen, sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben bereits voll ausgeschöpft werden.
Im Alter erhält der Sparer dann eine lebenslange Rente (Ausnahme: "Wohn-Riester"), deren Höhe von dem angesparten Kapital abhängig ist. Diese Rente wird in regelmäßigen Teilbeträgen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ausgezahlt. Alternativ können zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden.
Auszahlungsbeträge der privaten Altersvorsorge sind in vollem Umfang nach dem dann geltenden Steuerrecht zu versteuern, soweit sie auf den staatlich geförderten Einzahlungen beruhen.
04.11.2024 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg