Sie können sich kirchlich nach den Bestimmungen der Religionsgemeinschaften trauen lassen.
Eine kirchliche Trauung ist ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich.
Bei den meisten Kirchen ist sie aber Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.
Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in den meisten Fällen
Achtung: Wenn Sie sich dafür entscheiden, ausschließlich kirchlich zu heiraten, gilt Ihr Zusammenleben nur als nichteheliche Lebensgemeinschaft. Für den Fall, dass Ihre Lebensgemeinschaft scheitert,
Adressen der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden-Württemberg
Stand: 09.01.2024
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg