Oberstes Ziel der Kriminalprävention ist es, Straftaten und einhergehende Schäden zu verhindern.
Dieser Ansatz ist besser, als später mit hohem Aufwand Strafverfolgung zu betreiben.
Neben konsequenter Strafverfolgung setzt die Polizei deshalb deutliche Schwerpunkte bei der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung. Die Präventionsarbeit prägt mit öffentlichkeitswirksamen und an die Sicherheitslage angepassten Aktionen das positive Image der Polizei und stärkt so das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.
Kriminalitätsbekämpfung ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, verfolgt Baden-Württemberg seit Beginn der 90er Jahre den Ansatz der kommunalen Kriminalprävention. In dem beim Innenministerium Baden-Württemberg angesiedelten „Projektbüro Kommunale Kriminalprävention“ wird gesamtgesellschaftlich und ressortübergreifend im Sinne eines ganzheitlichen und vernetzten Vor-Ort-Ansatzes die Präventionsarbeit des Landes begleitet.
Zentraler Erfolgsfaktor der Präventionsarbeit in Baden-Württemberg ist das Zusammenwirken aller gesellschaftlichen Kräfte. Vorbildlich ist dabei der enge und vertrauensvolle Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden, mit den Justiz-, mit Jugend- und Sozialeinrichtungen, Vereinen, Verbänden und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.
Ein wesentlicher Faktor kriminalpräventiven Handelns ist die Information von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und weiterer Interessenten über Kriminalitätsphänomene, Vorgehensweisen und Maschen von Straftätern sowie Möglichkeiten zur Vorbeugung und Verhinderung von kriminellen Ereignissen.
Dazu zählen beispielsweise:
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg