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Falls Sie überlegen, ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufzunehmen, sollten Sie sich ausreichend darauf vorbereiten und keine übereilten Entscheidungen treffen. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet nicht nur für Sie eine Reihe von Veränderungen, auch Ihr Umfeld ist davon betroffen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und mit Ihren engeren Freunden über Ihre Absicht, ein Pflegekind aufzunehmen und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Jugendamt.
Pflegeformen
Die Ausgestaltung der Vollzeitpflege bestimmt sich nach der vorgesehenen Dauer der Hilfe und der besonderen Situation des Pflegekindes:
- zeitlich befristete Vollzeitpflege
Die Aufnahme des Pflegekindes ist auf einen befristeten Zeitraum begrenzt, der vor Beginn der Hilfe mit allen Beteiligten besprochen wurde. Danach kehrt das Kind in seine Herkunftsfamilie zurück.
Bei dieser Pflegeform ist es wichtig, dass Sie als Pflegeeltern den Kontakt zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten und fördern (z.B. durch gegenseitige Besuche oder durch Wochenend- oder Ferienaufenthalte des Pflegekindes bei seinen Eltern). - unbefristete Vollzeitpflege
Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Dadurch werden die Pflegeeltern zu Hauptbezugspersonen für das Kind. Dennoch sollten die Beziehungen des Pflegekindes zur Herkunftsfamilie durch angemessene Kontakte aufrechterhalten werden, soweit dem keine schwerwiegenden Gründe, die das Kindeswohl gefährden, entgegenstehen. - Familienpflege für Kinder mit besonders beeinträchtigter Entwicklung
Kinder, die in ihrer Entwicklung besonders beeinträchtigt sind, haben einen erhöhten Erziehungsbedarf. Um auf diese besonderen Bedürfnisse einzugehen, werden sie an Pflegeeltern vermittelt, die über eine pädagogische Ausbildung beziehungsweise über langjährige Erziehungserfahrung verfügen.
Je nach Situation der Herkunftsfamilie ist gemeinsam mit dem Jugendamt zu entscheiden, ob das Pflegekind auf Dauer oder für einen befristeten Zeitraum bei Ihnen leben wird.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
09.05.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg
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