Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes
Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert jedoch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.
Die Abgabefrist der Grundsteuer-Erklärung wird um drei Monate verlängert. Statt wie geplant zum 31.10.2022, müssen die Erklärungen erst bis zum
31.01.2023 abgegeben werden.